Das Fundament
Darauf können Sie bauen
Jedes Bauvorhaben beginnt mit der Gründung, d.h. mit der Betonierung des Fundaments. Das Fundament bildet die Grundlage und hat die Aufgabe sämtliche Lasten des entstehenden Gebäudes zu tragen und diese in den Baugrund einzuleiten. Egal, ob es sich nun um ein Einfamilienhaus oder ein Großprojekt handelt: Wenn das Fundament nicht sicher gegründet ist, kann es für jeden Bauherren existenzielle Folgen haben.
Tragfähigkeit und Frostsicherheit
Grundvoraussetzung ist ein tragfähiger Baugrund, damit zukünftige Lasten nicht zu Bauschäden führen. Gegebenenfalls muss nachverdichtet werden. Außerdem müssen Fundamente frostfrei gegründet werden, d.h., dass jedes Fundament in der Regel eine Mindesttiefe von 80 cm aufweisen muss. So werden Bewegungen des Bauwerks durch gefrierende und sich ausdehnende Feuchtigkeit und damit mögliche Risse und Bauschäden verhindert.
Welches Fundament sich am besten für ein Bauvorhaben eignet, hängt von den zu erwartenden Lasten (s. Statik) und von der Beschaffenheit des Baugrundes ab.
Man unterscheidet zwischen verschiedenen Fundamenten:
- Bodenplatte (Betonplatte, auch Fundamentplatte, Sohle oder Sohlplatte genannt): Flächenfundament unter dem kompletten Gebäude
- Streifenfundament: wird unterhalb von tragenden Wänden angeordnet
- Punktfundament: wird unterhalb von Stützen angeordnet
Historie
Heute werden Fundamente ausnahmslos aus Stahlbeton gefertigt, während sie in früheren Zeiten gemauert wurden. Unter dem Kölner Dom beispielsweise befinden sich Fundamente aus einem Mischmauerwerk mit einem Gewicht von 1.200 t.
Das Streifenfundament wird mittig unter tragenden Wänden angeordnet und übernimmt die Ableitung der auf ihr stehenden Lasten. In den dazu ausgeschachteten Streifen wird Ortbeton eingefüllt. Bei bewehrten Fundamenten erstellt man zunächst eine Sauberkeitsschicht aus Beton, errichtet dann die Bewehrung und füllt dann Ortbeton ein. Zur Formgebung wird teilweise mithilfe einer Schalung und Abstandhaltern gearbeitet. Die Dimensionierung des Fundaments ist neben den zu erwartenden Lasten abhängig von der Tragfähigkeit des Bodens. Achtung bei Grenzbebauungen: Das Fundament darf maximal bis zur Grundstückgrenze reichen, nicht darüber hinaus. In solchen Fällen werden Winkelfundamente vorgesehen.
Punkt- oder Einzelfundamente werden unterhalb von Stützen, die vorwiegend im Skelettbau (z.B. im Hallenbau) eingesetzt werden, angeordnet. Bei der Erstellung aus Ortbeton werden Stütze und Fundament über eine Anschlussbewehrung miteinander verbunden. Fertigteilstützen hingegen werden in das Fundament eingespannt.
Die aus einer Betonplatte bestehende Bodenplatte kann bei entsprechend größerer Dimensionierung auch die Funktion des Fundaments übernehmen, so kann man auf ein Streifenfundament und auf die damit verbundenen Ausschachtungsarbeiten verzichten. Dies wird häufig im privaten Wohnungsbau praktiziert und ist vor allem dann empfehlenswert, wenn die Methode wirtschaftlicher ist als die Erstellung von Einzel- bzw. Streifenfundamenten.
Um dem Wärmeschutz Rechnung zu tragen, sollte die Bodenplatte gegen das Erdreich gedämmt werden, insbesondere, wenn kein Keller geplant ist.
Baugründung mit Bodenplatte - Schritt für Schritt:
- Mutterboden abtragen
- Untergrund ggfs. Verdichten
- Verlegung einer Kiesschicht (kapillarbrechende Schicht)
- Grundleitungen für Abwasser und Regenwasser verlegen
- Einmessen und Ausnivellieren
- Einbringen der Sauberkeitsschicht aus Magerbeton
- Aufbringen einer Folie als Feuchteschutz
- Verlegung einer druckfesten Dämmung
- Herstellen der Schalung
- Aufbringen der Bewehrung
- Fundamenterder einbringen
- Einbringen des Ortbetons u. Erstellung der Betonplatte
Auf ein Fundament wirken starke Kräfte ein.